Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar
Das Übersetzungshonorar wird nach der Anzahl der in der angefertigten Übersetzung enthaltenen Zeilen berechnet — 55 Zeichen/Zeile, zzgl. Leerzeilen/Absätze. Pro angefangener Zeile wird ein Honorar von EUR 2,– erhoben. (*) Im Folgenden möchten wir beschreiben, welche Leistungen dem genannten Honorarsatz zugrunde liegen:
Mit dem Übersetzungshonorar wird die Übertragung des Auftragstextes ins Deutsche bzw. ins Englische und das Korrekturlesen durch das Übersetzungskollektiv gender et alia abgegolten. Die Übersetzung wird binnen einer vereinbarten Frist digital als Word-Datei geliefert (bzw. auf Wunsch auch als Papierausdruck). Darüber hinaus ist im vereinbarten Honorar EIN Korrekturdurchgang enthalten (Änderungsvorschläge seitens der Auftraggeberi_nnen bzw. Lektori_nnen, Herausgeberi_nnen und/oder Autori_nnen werden den Übersetzeri_nnen in EINER Word-Datei im Überarbeitenmodus übermittelt.) Nach Auftragsannahme vorgenommene Änderungen am Ausgangstext von Autori_nnen oder Auftraggeberi_nnen werden gegebenenfalls bei der Berechnung des Endhonorars berücksichtigt. Zusätzliche Leistungen wie Eilbearbeitung, Literatur- bzw. Anmerkungsapparat betreffende Recherchen, Layout, Tabellenerstellung oder Grafik/en werden je nach Aufwand gesondert berechnet.
Selbstverständlich sind von den genannten Konditionen abweichende Vereinbarungen möglich.
Zahlung
Rechnungen sind sofort – ohne Abzug – zur Zahlung fällig. Für nach dreißig Tagen nach Rechnungsdatum noch ausstehende Beträge werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent pro Monat berechnet.
Abgabetermine
Abgabetermine gelten nur dann als verbindlich, wenn gender et alia ihnen in schriftlicher Form zugestimmt hat. Sollten Informationen, die für die Ausführung eines Auftrages wesentlich sind, nicht innerhalb einer vereinbarten Frist von den Auftraggeberi_nnen bereitgestellt werden oder die Auftraggeberi_nnen einen der vereinbarten Vertragspunkte nicht einhalten, so wird der vereinbarte Abgabetermin von gender et alia nicht als bindend erachtet. Dasselbe gilt für den Fall, daß gender et alia durch höhere Gewalt einen Abgabetermin nicht einhalten kann.
Garantie
Sollte der von gender et alia ausgeführte Auftrag nicht die Vertragsbedingungen erfüllen, haben die Auftraggeberi_nnen gender et alia davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Übersetzeri_nnen Gelegenheit zu gewähren, etwaige Beanstandungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. gender et alia ist berechtigt, den ausgeführten Auftrag mindestens zweimal innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu korrigieren. Sollte das Resultat auch dann den vereinbarten Bedingungen nicht entsprechen, sind die Auftraggeberi_nnen berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die Vergütung entsprechend zu reduzieren. Im Fall eines Vertragsrücktritts seitens der Auftraggeberi_nnen werden bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen vergütet.
Urheberi_nnenrecht
Das Urheberi_nnenrecht für die Übersetzung liegt bei den Übersetzeri_nnen. Veränderungen an der Übersetzung sind ausschließlich mit Einverständnis der Übersetzeri_nnen vorzunehmen.
Kennzeichnung
Werden von gender et alia erstellte Übersetzungen publiziert, sind der Name des Übersetzungskollektivs (gender et alia) sowie die Namen der beteiligten Übersetzeri_nnen anzuführen:
a) bei Übersetzungen von Büchern:
1) auf der Titelseite
2) im Innentitel
3) im Impressum
b) bei Übersetzungen in Herausgeberi_nnenwerken und anderer Textsorten:
1) im Impressum
2) im Inhaltsverzeichnis
3) am Beginn des übersetzten Textes (z.B. Autori_n, Titel, Übersetzeri_nnen, Kollektivname)
Belegexemplare und Übersetzeri_nnenrabatt
Die Übersetzeri_nnen erhalten sofort nach Erscheinen je 4 Freiexemplare der Publikation. Darüber hinaus können die Übersetzeri_nnen Exemplare der Publikation mit einem Rabatt von 30% vom Ladenpreis vom Verlag beziehen. Die Auftraggeberi_nnen werden bei ihnen eingehende Rezensionen des Werks innerhalb des ersten Jahres nach Erscheinen umgehend, danach in angemessenen Zeitabständen gender et alia zur Kenntnis bringen.
* Wenn dieser Richtsatz tatsächlich Ihre Möglichkeiten übersteigt, Sie aber an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert sind: Machen Sie uns bitte ein Angebot.
Die vorliegenden Auftragsbedingungen gelten, soweit nicht durch ausdrückliche mündliche oder schriftliche Vereinbarungen abweichende Regelungen getroffen wurden. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt das österreichische Recht.
gender et alia
Bennogasse 29/15
1080 Wien
Wien (2018)