Was Sie beachten sollten, wenn Sie uns
mit einer Übersetzung beauftragen
Der zu übersetzende Originaltext sollte bei Auftragsbeginn in der Endfassung vorliegen: fertig lektoriert und redigiert (z.B. vollständige Literaturangaben inkl. Seitenangaben, auch in den Fußnoten; korrekte, d.h. von den Herausgeberi_nnen gewünschte Zitierweise; Einhaltung der in der Endpublikation gewünschten Formatvorlagen etc.). Jede Änderung, die während des Übersetzungsvorgangs am Originaltext vorgenommen wird, bedeutet Mehrarbeit für die Übersetzeri_nnen, für die im Falle des Falles ein entsprechendes Honorar zu vereinbaren ist.
Bitte geben Sie die Originaltexte unbedingt zum vereinbarten Termin an die Übersetzeri_nnen weiter! Sollte sich die Übergabe der Originaltexte an die Übersetzeri_nnen wider Erwarten verzögern, muss ein entsprechend verlängerter Abgabetermin für die Übersetzungen vereinbart werden.
Selbstverständlich recherchieren wir immer auch selbst. Wir sind jedoch für die zusätzliche Übermittlung von bzw. Hinweise auf Paralleltexte zu den Auftragstexten dankbar (andere, vergleichbare Texte der Autori_n, bereits bestehende Übersetzungen von anderen Texten einer Autori_n, terminologisch oder thematisch einschlägige Texte aus dem betreffenden Theoriefeld).
Das Copyright für die Übersetzungen liegt bei den Übersetzeri_nnen (siehe auch: Urheberrechtsgesetz, 1. Hauptstück, 1. Abschnitt, § 5).
Die Arbeit der Übersetzeri_nnen muss deutlich sichtbar ausgewiesen werden. In unserem Fall heißt dies, dass der Name des Kollektivs gender et alia, sowie die Namen der jeweiligen Übersetzeri_nnen zumindest vor oder nach dem übersetzten Text, im Falle der Übersetzung eines gesamten Buches zumindest auf dem Innenumschlag und in der CIP-Einheitsaufnahme der Deutschen Bibliothek, bei Zeitschriften auch im Impressum genannt werden. Viel besser finden wir es allerdings, wenn die Übersetzeri_nnen auch — entsprechend der im englischen Sprachraum längst selbstverständlichen Publikationsform — in der Inhaltsangabe unter den jeweiligen Titel- und Autori_nnenangaben und im Fall von Buchübersetzungen auf der äußeren Titelseite genannt werden.
Wichtig für die Termingestaltung der gesamten Herstellung eines druckfertigen Endtextes ist das Einplanen von Korrekturdurchgängen (evtl. auch seitens der Autori_nnen des Originaltextes, die den übersetzten Text selbst noch einmal durchsehen wollen). Im vereinbarten Honorar ist EIN Korrekturdurchgang pro Text seitens der Übersetzeri_nnen nach ihrer Abgabe des übersetzten Textes an die Auftraggeberi_nnen enthalten. Wir ersuchen darum, Änderungsvorschläge seitens der Lektori_nnen, Herausgeberi_nnen oder Autori_nnen im Text kenntlich zu machen und uns, den Übersetzeri_nnen, digital als Textdatei zu übermitteln (Word-Datei im Überarbeiten-Modus).
Mit gender et alia beauftragen Sie für die von Ihnen gewünschte Übersetzungsarbeit ein Kollektiv. Es arbeiten immer mindestens zwei Übersetzeri_nnen an einem Text, eine Erst- und eine Zweitübersetzerin. Die Letztentscheidung über die Formulierung der Übersetzung liegt bei der Erstübersetzerin. Die administrative Seite der Auftragsabwicklung unterscheidet sich insofern nicht von der Beauftragung einer Einzelperson, als für die Auftraggeberin immer nur EINE Übersetzerin aus dem Kollektiv Ansprechperson ist, die wiederum alle erforderliche Kommunikation (inkl. Terminabsprache) mit den anderen beteiligten Übersetzeri_nnen des Kollektivs abwickelt. Damit ist eine einfache, schnelle und klare Administration gewährleistet. Zugleich garantiert der kollektive Herstellungsprozess einen erheblichen Wertzuwachs in Form höchster Qualität der Übersetzungen für die Auftraggeberi_n.